Geprüft & Zertifiziert - Türen für Flucht und Rettungswege

Nach erfolgreicher Prüfung und Zertifizierung dürfen wir

1-flg. und 2-flg. Türen auswärts öffnend (AW) als Türen in Flucht- und Rettungswegen fertigen.

 

Folgende Anforderungen haben wir zum Erlangen der „Fähigkeit zur Freigabe“ umgesetzt:

• Installation einer werkseigenen Produktionskontrolle nach EN 14351-1

• Durchführung einer Erstüberwachung durch eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle

• Ausstellung des EG-Konformitätszertifikats für Fluchttüren durch die notifizierte Produktzertifizierungsstelle

• CE-Kennzeichnung der Elemente mit der Eigenschaft Fähigkeit zur Freigabe n. EN 14351-1

• Es findet eine jährliche Überwachung durch eine notifizierte Stelle statt

 

Türen in Flucht- und Rettungswegen sind sicherheitsrelevant und unterliegen deshalb dem sog. Konformitätsverfahren 1 (AVCP-Methode).

Baurechtliche Anforderungen an Türen in Flucht- und Rettungswegen sind in Deutschland über die Muster- bzw. Landesbauordnung festgelegt.

Daneben gibt es noch Sonderbauvorschriften, wie z.B. für KiGa und Verwaltungsstätten.

Grundsätzlich gilt:

Fluchttüren müssen sich leicht und über die volle Breite öffnen lassen!

Fluchttüren müssen in Fluchtrichtung nach außen öffnen!